Forderungsprüfung
Scopus Consulting GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur Scopus Consulting GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.04.2026, Aktenzeichen 1508 IN 1615/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1508 IN 1615/23
- Registerbezug
- München, HRB 210200
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 17.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
1508 IN 1615/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Scopus Consulting GmbH, Konrad-Zuse-Platz 8, 81829 München, vertreten durch die Geschäftsführer Frauenauer Patrick und Koselofsky André
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 210200
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 16-19 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 16.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Scopus Consulting GmbH, Konrad-Zuse-Platz 8, 81829 München, vertreten durch die Geschäftsführer Frauenauer Patrick und Koselofsky André
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 210200
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 16-19 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 16.04.2026