Insolvenzbekanntmachung
Schwyzer Herz UG (haftungsbeschränkt)
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Schwyzer Herz UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.11.2024, Aktenzeichen 36s IN 3208/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36s IN 3208/24
- Registerbezug
- Berlin, HRB 211165
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 25.11.2024
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
36s IN 3208/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schwyzer Herz UG (haftungsbeschränkt), Schwyzer Straße 11, 13349 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Emre Karama
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 211165
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zur Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin im Ganzen an Begün Karapinar für einen Kaufpreis in Höhe von 500,00 EUR (nicht steuerbar) unter Übernahme der Arbeitsverhältnisse und Freistellung der Masse aus Auslaufverbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.12.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.11.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schwyzer Herz UG (haftungsbeschränkt), Schwyzer Straße 11, 13349 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Emre Karama
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 211165
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zur Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin im Ganzen an Begün Karapinar für einen Kaufpreis in Höhe von 500,00 EUR (nicht steuerbar) unter Übernahme der Arbeitsverhältnisse und Freistellung der Masse aus Auslaufverbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.12.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.11.2024