Sicherungsmaßnahme

Schwimmtreff, Hallenfreizeitbad GmbH

Königswinter

Das Amtsgericht Bonn hat zur Schwimmtreff, Hallenfreizeitbad GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.05.2026, Aktenzeichen 99 IN 137/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
99 IN 137/26
Registerbezug
Siegburg, HRB 6875
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
26.05.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Tourismus & Freizeit (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 137/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 6875 eingetragenen Schwimmtreff, Hallenfreizeitbad GmbH, Bahnhofsallee 65, 53639 Königswinter, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Claudia Pott, Zum Buschhof 17 , 53639 Königswinter, Frau Elke Helene Stoll, Zum Buschhof 18 , 53639 Königswinter und Herrn Ingolf Klaus Pott, Zum Buschhof 17, 53639 Königswinter

Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der private Betrieb eines Hallenschwimmbades und Angebot eines umfassenden Kursprogrammes

ist am 26.05.2026, um 13:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Joscha Stothfang, Willy-Brandt-Allee 18, 53113 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

99 IN 137/26
Amtsgericht Bonn, 26.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme