Forderungsprüfung

Schwab-Gotha Internationale Spedition und Transporte UG

Gotha

Das Amtsgericht Erfurt hat zur Schwab-Gotha Internationale Spedition und Transporte UG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.08.2023, Aktenzeichen 171 IN 231/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Erfurt
Aktenzeichen
171 IN 231/19
Registerbezug
Jena - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, HRA 505011
Bundesland
Thüringen
Veröffentlichung
02.08.2023
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

171 IN 231/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Schwab-Gotha Internationale Spedition und Transporte UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Schwab-Gotha Verwaltungsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Pfarrstraße 8, 99867 Gotha, diese vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Falko Schwab
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRA 505011
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Eric T. Langer, Mühlhäuser Straße 80, 99092 Erfurt

1. Die Prüfung der bis 31.07.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 29.09.2023.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 01.08.2023

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens