Forderungsprüfung
Schuh-Oase GmbH & Co. KG
Nassenfels
Das Amtsgericht Ingolstadt hat zur Schuh-Oase GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.03.2026, Aktenzeichen IN 412/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 412/22
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRA 2107
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 24.03.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
IN 412/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schuh-Oase GmbH & Co. KG, Im Straßfeld 4, 85128 Nassenfels, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Schuh-Oase Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Hirsch-Zacherl Gerlinde, geb. Hirsch und Zacherl Rainer
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRA 2107
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GSK Stockmann
1. Die Prüfung der bis 23.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 67 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.05.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 23.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schuh-Oase GmbH & Co. KG, Im Straßfeld 4, 85128 Nassenfels, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Schuh-Oase Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Hirsch-Zacherl Gerlinde, geb. Hirsch und Zacherl Rainer
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRA 2107
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GSK Stockmann
1. Die Prüfung der bis 23.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 67 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.05.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 23.03.2026