Sicherungsmaßnahme

Schürmann Fenster und Innenausbau GmbH

Hamm

Das Amtsgericht Dortmund hat zur Schürmann Fenster und Innenausbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.02.2026, Aktenzeichen 251 IN 21/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
251 IN 21/26
Registerbezug
Hamm, HRB 2399
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
09.02.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Michael Bien
Im Handelsregister seit
1998
Stammkapital
26.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Herstellung/Verkauf und der Handel mit Fenstern, Türen und Möbeln aller Art sowie die Übernahme von Innenausbauten.
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 21/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der Schürmann Fenster und Innenausbau GmbH, Alter Uentroper Weg 277, 59071 Hamm, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Klaus Schürrmann, Alter Uentroper Weg 277, 59071 Hamm und Herrn Herbert Schürmann, Alter Uentroper Weg 277, 59071 Hamm

ist am 07.02.2026, um 10:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Michael Bien, Goethestraße 2, 59065 Hamm bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

251 IN 21/26
Amtsgericht Dortmund, 07.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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