Sicherungsmaßnahme
Schürmann Fenster und Innenausbau GmbH
Hamm
Das Amtsgericht Dortmund hat zur Schürmann Fenster und Innenausbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.02.2026, Aktenzeichen 251 IN 21/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 251 IN 21/26
- Registerbezug
- Hamm, HRB 2399
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 09.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Michael Bien
- Im Handelsregister seit
- 1998
- Stammkapital
- 26.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Herstellung/Verkauf und der Handel mit Fenstern, Türen und Möbeln aller Art sowie die Übernahme von Innenausbauten.
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 21/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Schürmann Fenster und Innenausbau GmbH, Alter Uentroper Weg 277, 59071 Hamm, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Klaus Schürrmann, Alter Uentroper Weg 277, 59071 Hamm und Herrn Herbert Schürmann, Alter Uentroper Weg 277, 59071 Hamm
ist am 07.02.2026, um 10:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Michael Bien, Goethestraße 2, 59065 Hamm bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
251 IN 21/26
Amtsgericht Dortmund, 07.02.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Schürmann Fenster und Innenausbau GmbH, Alter Uentroper Weg 277, 59071 Hamm, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Klaus Schürrmann, Alter Uentroper Weg 277, 59071 Hamm und Herrn Herbert Schürmann, Alter Uentroper Weg 277, 59071 Hamm
ist am 07.02.2026, um 10:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Michael Bien, Goethestraße 2, 59065 Hamm bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
251 IN 21/26
Amtsgericht Dortmund, 07.02.2026