Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Schröder Glas- und Gebäudereinigungs GmbH
Vechta
Das Amtsgericht Vechta hat zur Schröder Glas- und Gebäudereinigungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.03.2026, Aktenzeichen 10 IN 48/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Vechta
- Aktenzeichen
- 10 IN 48/18
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 112034
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 18.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
10 IN 48/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schröder Glas- und Gebäudereinigungs GmbH, Beim Alten Flugplatz 32, 49377 Vechta (AG Oldenburg, HRB 112034), vertr. d.: Simone Schröder, Beim Alten Flugplatz 32, 49377 Vechta, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Vechta, 24.02.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Vechta, 24.02.2026