Sicherungsmaßnahme

Schreibinsel GmbH

Stadthagen

Das Amtsgericht Bückeburg hat zur Schreibinsel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.07.2020, Aktenzeichen 47 IN 37/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 37/20
Registerbezug
Stadthagen, HRB 200189
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
31.07.2020
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

47 IN 37/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Schreibinsel GmbH, Am Markt 16, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, HRB 200189),
vertr. d.: Jürgen Schneider, Dorfstraße 43, 31711 Luhden, (Geschäftsführer),
ist am 31.07.2020 um 09:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Dipl.-Kfm. StB Jens Rüdiger, Sutelstraße 7a, 30659
Hannover, Tel.: 0511/35399160, Fax: 0511/35399166, E-Mail:
hannover@brm-partner.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg
Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 31.07.2020

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Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme