Vergütungsfestsetzung
Schöttler GmbH
Hamm
Das Amtsgericht Dortmund hat zur Schöttler GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.05.2026, Aktenzeichen 258 IN 158/11.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 258 IN 158/11
- Registerbezug
- Hamm, HRB 2132
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 11.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1996
- Stammkapital
- 25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Kauf von Grundstücken, Betrieb einer Bauunternehmung, Betrieb eines Bauträgers, Erbringen von Ingenieurleistungen, Handel mit Einrichtungsgegenständen sowie artverwandten Produkten, Herstellung und Vertrieb von Multi-Media-Produkten sowie artverwandten Produkten.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 158/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 2132 eingetragenen Schöttler GmbH, Wiesenstr. 10, 51674 Wiehl, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Dr. Josef Schöttler, Wiesenstr. 10, 51674 Wiehl
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen d. Insolvenzverwalt. nebst gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise (§ 9 Abs. 1 S. 1 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 8.650,35 EUR.
Die Berechnung der Vergütung erfolgt gem. §§ 1 - 3 InsVV.
Dem Verwalter wurden Auslagen nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
258 IN 158/11
Amtsgericht Dortmund, 07.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 2132 eingetragenen Schöttler GmbH, Wiesenstr. 10, 51674 Wiehl, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Dr. Josef Schöttler, Wiesenstr. 10, 51674 Wiehl
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen d. Insolvenzverwalt. nebst gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise (§ 9 Abs. 1 S. 1 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 8.650,35 EUR.
Die Berechnung der Vergütung erfolgt gem. §§ 1 - 3 InsVV.
Dem Verwalter wurden Auslagen nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
258 IN 158/11
Amtsgericht Dortmund, 07.05.2026