Sicherungsmaßnahme
Schneider Service GmbH
Recklinghausen
Das Amtsgericht Bochum hat zur Schneider Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.10.2026, Aktenzeichen 80 IN 786/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 786/26
- Registerbezug
- Recklinghausen, HRB 9594
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 19.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Sebastian Laboga
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 786/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 9594 eingetragenen Schneider Service GmbH, Reginastr. 136, 45663 Recklinghausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Schneider, Deutsches Reich 71, 44894 Bochum
Geschäftszweig: Durchführung von Dienstleisfüngen aller Art im Zusammenhang rnit der Absicherung von Gleisen und sonstigen Sicherungsmaßnahmen für den Gleisbau der Anlagen der Deutsche Bahn AG
ist am 18.10.2026, um 13:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Wittener Straße 2, 44789 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 786/26
Amtsgericht Bochum, 18.10.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 9594 eingetragenen Schneider Service GmbH, Reginastr. 136, 45663 Recklinghausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Schneider, Deutsches Reich 71, 44894 Bochum
Geschäftszweig: Durchführung von Dienstleisfüngen aller Art im Zusammenhang rnit der Absicherung von Gleisen und sonstigen Sicherungsmaßnahmen für den Gleisbau der Anlagen der Deutsche Bahn AG
ist am 18.10.2026, um 13:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Wittener Straße 2, 44789 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 786/26
Amtsgericht Bochum, 18.10.2026