Vergütungsfestsetzung
Schmitt Beratung Finanzbuchhaltung GmbH
Mannheim
Das Amtsgericht Mannheim hat zur Schmitt Beratung Finanzbuchhaltung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.08.2026, Aktenzeichen 1 IN 2789/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mannheim
- Aktenzeichen
- 1 IN 2789/25
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 747740
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 17.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
1 IN 2789/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmitt Beratung Finanzbuchhaltung GmbH beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung zuzüglich Auslagen. Der Vergütungsberechnung legt er eine Berechnungsgrundlage von 27.232,99 € EUR zugrunde. Er beantragt einen Zuschlag für folgenden Tatbestand: Unkooperative Entscheidungsträger/ungeordnete Buchhaltung
Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, zu dem Vergütungsantrag bis 07.09.2026 schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmitt Beratung Finanzbuchhaltung GmbH beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung zuzüglich Auslagen. Der Vergütungsberechnung legt er eine Berechnungsgrundlage von 27.232,99 € EUR zugrunde. Er beantragt einen Zuschlag für folgenden Tatbestand: Unkooperative Entscheidungsträger/ungeordnete Buchhaltung
Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, zu dem Vergütungsantrag bis 07.09.2026 schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen.