Sicherungsmaßnahme

Schmidtis GmbH

Ahaus

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Schmidtis GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.02.2026, Aktenzeichen 87 IN 11/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
87 IN 11/26
Registerbezug
Coesfeld, HRB 21335
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
18.02.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Holger Domeyer
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Handel mit Reisebedarf, Snacks, Getränken und Hygieneartikeln, einschließlich deren Vertrieb durch Verkaufsautomaten, sowie das Betreiben von Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit und eines Paketdienstes, ferner auch Einkauf, Verkauf, Reparatur und die Aufstellung von Verkaufsautomaten.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 11/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

des im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 21335 eingetragenen Schmidtis GmbH, Liegnitzstr. 1, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Schmidt, Liegnitzstraße 1, 48683 Ahaus

ist am 18.02.2026, um 09:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger Domeyer, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

87 IN 11/26
Amtsgericht Münster, 18.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
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