Insolvenzbekanntmachung
SCHMIDTCHEN Transport UG (haftungsbeschränkt)
Frankfurt (Oder)
Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat zur SCHMIDTCHEN Transport UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.10.2026, Aktenzeichen 3 IN 52/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 52/26
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 19227 FF
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 30.10.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Finanzamt Frankfurt (Oder)
Finanzamt Müllroser Chaussee 53 15236 Frankfurt (Oder)
06.07.2026
Erklärung der Erledigung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom
27.01.2026 über das Vermögen des/der
SCHMIDTCHEN Transport UG (haftungsbeschränkt) (Antragsgegner),
Stendaler Str. 1,15234 Frankfurt
Geschäftsführer: Jablonski, Andrzej, *18.12.1977, Breslau / Polen
Ihr Schreiben vom 16.06.2026, 3 IN 52/26
Ich erkläre den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des An-tragsgegners in der Hauptsache für erledigt.
Die Erledigung in der Hauptsache erfolgte am 06.07.2026 und ihr liegt folgendes Ereignis zu Grunde:
Die Firma war bereits vor Antragstellung nicht mehr tätig. Zu einem vorherigen Insolvenzan-trag einer Krankenkasse hat der Gutachter bereits festgestellt, dass keine die Kosten des Verfahrens deckende Masse vorhanden ist.
Es wird beantragt, die Kosten des Verfahrens dem Antragsgegner aufzuerlegen, da der Grund für die Antragstellung durch ihn verursacht worden ist.
Hömke
Finanzamt Müllroser Chaussee 53 15236 Frankfurt (Oder)
06.07.2026
Erklärung der Erledigung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom
27.01.2026 über das Vermögen des/der
SCHMIDTCHEN Transport UG (haftungsbeschränkt) (Antragsgegner),
Stendaler Str. 1,15234 Frankfurt
Geschäftsführer: Jablonski, Andrzej, *18.12.1977, Breslau / Polen
Ihr Schreiben vom 16.06.2026, 3 IN 52/26
Ich erkläre den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des An-tragsgegners in der Hauptsache für erledigt.
Die Erledigung in der Hauptsache erfolgte am 06.07.2026 und ihr liegt folgendes Ereignis zu Grunde:
Die Firma war bereits vor Antragstellung nicht mehr tätig. Zu einem vorherigen Insolvenzan-trag einer Krankenkasse hat der Gutachter bereits festgestellt, dass keine die Kosten des Verfahrens deckende Masse vorhanden ist.
Es wird beantragt, die Kosten des Verfahrens dem Antragsgegner aufzuerlegen, da der Grund für die Antragstellung durch ihn verursacht worden ist.
Hömke