Forderungsprüfung
Schmidt, Paul Georg
München
Das Amtsgericht München hat zur Schmidt, Paul Georg eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.08.2026, Aktenzeichen 1501 IN 2009/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 2009/23
- Registerbezug
- München, HRA 74055
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 28.08.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
1501 IN 2009/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schmidt Paul Georg, geboren am 29.06.1959, Orleansstr. 17, 81669 München
Inhaber der profi-druck dtp & copy-shop Paul Schmidt, eigetragener Kaufmann, München, Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 74055
- Schuldner -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schmidt Paul Georg, geboren am 29.06.1959, Orleansstr. 17, 81669 München
Inhaber der profi-druck dtp & copy-shop Paul Schmidt, eigetragener Kaufmann, München, Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 74055
- Schuldner -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.08.2026