Sicherungsmaßnahme
Schmeing Stahlbau GmbH
Südlohn
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Schmeing Stahlbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.01.2026, Aktenzeichen 83 IN 4/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 83 IN 4/26
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 5390
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 30.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Frank Kreuznacht
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 4/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 5390 eingetragenen Schmeing Stahlbau GmbH, Weseker Weg 38, 46354 Südlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Honsel, Am Stein 1 a, 46414 Rhede
ist am 30.01.2026, um 09:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht, Sperlichstr. 10, 48151 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
83 IN 4/26
Amtsgericht Münster, 30.01.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 5390 eingetragenen Schmeing Stahlbau GmbH, Weseker Weg 38, 46354 Südlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Honsel, Am Stein 1 a, 46414 Rhede
ist am 30.01.2026, um 09:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht, Sperlichstr. 10, 48151 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
83 IN 4/26
Amtsgericht Münster, 30.01.2026