Sicherungsmaßnahme
Schmallenberger Autohaus Franz-Josef Voss GmbH & Co. KG
Schmallenberg
Das Amtsgericht Arnsberg hat zur Schmallenberger Autohaus Franz-Josef Voss GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.09.2019, Aktenzeichen 21 IN 130/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Arnsberg
- Aktenzeichen
- 21 IN 130/19
- Registerbezug
- Arnsberg, HRA HRA 6024
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 20.09.2019
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Jan Janßen
- Branchenindikator
- Automobil (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 130/19
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 6024 eingetragenen
Schmallenberger Autohaus Franz-Josef Voss GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 32,
57392 Schmallenberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden
Gesellschafter, die im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 7022
eingetragene Schmallenberger Autohaus Franz-Josef Voss Verwaltungs-GmbH,
Bahnhofstraße 32, 57392 Schmallenberg die Geschäftsführer Herrn Frank
Brachmann, Am Beerenberg 11 a, 57392 Schmallenberg
ist am 20.09.2019, um 10:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Jan Janßen, Goethestr. 26, 59755
Arnsberg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
21 IN 130/19
Amtsgericht Arnsberg, 20.09.2019
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 6024 eingetragenen
Schmallenberger Autohaus Franz-Josef Voss GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 32,
57392 Schmallenberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden
Gesellschafter, die im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 7022
eingetragene Schmallenberger Autohaus Franz-Josef Voss Verwaltungs-GmbH,
Bahnhofstraße 32, 57392 Schmallenberg die Geschäftsführer Herrn Frank
Brachmann, Am Beerenberg 11 a, 57392 Schmallenberg
ist am 20.09.2019, um 10:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Jan Janßen, Goethestr. 26, 59755
Arnsberg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
21 IN 130/19
Amtsgericht Arnsberg, 20.09.2019