Restschuldbefreiung
Schlichter, Viktor
Herford
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Schlichter, Viktor eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.11.2025, Aktenzeichen 43 IN 462/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 462/22
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRA 8849
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.11.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 462/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Viktor Schlichter, Bülowstraße 15 b, 32049 Herford, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen unter HRA 8849 eingetragenen Firma Schlichter Möbel, Inhaber Viktor Schlichter e.K., Untere Wiesenstraße 7, 32120 Hiddenhausen
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Heinz-Josef Klekamp, Heger-Tor-Wall 2, 49074 Osnabrück
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 04.12.2025 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.106 aus.
43 IN 462/22
Amtsgericht Bielefeld, 06.11.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Viktor Schlichter, Bülowstraße 15 b, 32049 Herford, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen unter HRA 8849 eingetragenen Firma Schlichter Möbel, Inhaber Viktor Schlichter e.K., Untere Wiesenstraße 7, 32120 Hiddenhausen
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Heinz-Josef Klekamp, Heger-Tor-Wall 2, 49074 Osnabrück
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 04.12.2025 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.106 aus.
43 IN 462/22
Amtsgericht Bielefeld, 06.11.2025