Insolvenzbekanntmachung
Schilling, Thorsten
Renquishausen
Das Amtsgericht Rottweil hat zur Schilling, Thorsten eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2026, Aktenzeichen 5 IN 2/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rottweil
- Aktenzeichen
- 5 IN 2/21
- Registerbezug
- Stuttgart, HRA 731688
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 08.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
5 IN 2/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Thorsten Schilling, geboren am 06.06.1981, Buchweg 4, 78603 Renquishausen
Inhaber der Thorsten Schilling Präzisionstechnik e. K., 78603 Renquishausen, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 731688
- Schuldner -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.11.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten sind nach Maßgabe des § 209 InsO zu berichtigen.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 23.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Thorsten Schilling, geboren am 06.06.1981, Buchweg 4, 78603 Renquishausen
Inhaber der Thorsten Schilling Präzisionstechnik e. K., 78603 Renquishausen, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 731688
- Schuldner -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.11.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten sind nach Maßgabe des § 209 InsO zu berichtigen.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 23.09.2026