Forderungsprüfung
Schiffahrtsgesellschaft "Margara" mbH & Co. KG
Sylt / OT Westerland
Das Amtsgericht Niebüll hat zur Schiffahrtsgesellschaft "Margara" mbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.06.2016, Aktenzeichen 5 IN 20/14.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Niebüll
- Aktenzeichen
- 5 IN 20/14
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 99630
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 10.06.2016
- Rechtsform
- KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Niebüll
5 IN 20/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schiffahrtsgesellschaft "Margara" mbH & Co. KG, AG Hamburg HRA 99630,
Geschäftszweig: Erwerb und Betrieb des Tankers MT Andre Jacob , vertreten
durch die persönlich haftende Gesellschafterin Verwaltung
Schiffahrtsgesellschaft " Margara" mbH, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Daniel Koch, Boysenstr. 6, 25980 Sylt / OT Westerland,
wird gem. § 177 Abs.1 Satz 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter
Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der
Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 08. Juli 2016. Spätestens an diesem Tag muss der
schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung
bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die
Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die
Tabelle, die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche liegen bis
zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
(Raum 114) zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger deren Forderung als festgestellt gilt, erhalten keine
Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Niebüll, den 07.06.2016
5 IN 20/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schiffahrtsgesellschaft "Margara" mbH & Co. KG, AG Hamburg HRA 99630,
Geschäftszweig: Erwerb und Betrieb des Tankers MT Andre Jacob , vertreten
durch die persönlich haftende Gesellschafterin Verwaltung
Schiffahrtsgesellschaft " Margara" mbH, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Daniel Koch, Boysenstr. 6, 25980 Sylt / OT Westerland,
wird gem. § 177 Abs.1 Satz 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter
Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der
Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 08. Juli 2016. Spätestens an diesem Tag muss der
schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung
bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die
Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die
Tabelle, die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche liegen bis
zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
(Raum 114) zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger deren Forderung als festgestellt gilt, erhalten keine
Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Niebüll, den 07.06.2016