Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
SCHIFF & SÖHNE Betonbohr- und Betonsäge GmbH
Gundersweiler
Das Amtsgericht Kaiserslautern hat zur SCHIFF & SÖHNE Betonbohr- und Betonsäge GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.04.2026, Aktenzeichen 1 IN 237/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kaiserslautern
- Aktenzeichen
- 1 IN 237/25
- Registerbezug
- Kaiserslautern, HRB 12061
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 28.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2002
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Betonbohr- und Betonschneidearbeiten.
Veröffentlichungstext
1 IN 237/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SCHIFF & SÖHNE Betonbohr- und Betonsäge GmbH, Kreuzweg 18, 67724 Gundersweiler (AG Kaiserslautern, HRB 12061), vertr. d.: Manfred Schiff, Kreuzweg 18, 67724 Gundersweiler, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Kaiserslautern, 25.04.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Kaiserslautern, 25.04.2026