Insolvenzbekanntmachung

Schier Technik GmbH Ingenieurleistungen

Nußdorf

Das Amtsgericht Rosenheim hat zur Schier Technik GmbH Ingenieurleistungen eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.08.2026, Aktenzeichen 605 IN 30/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Rosenheim
Aktenzeichen
605 IN 30/26
Registerbezug
Traunstein, HRB 6607
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
10.08.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

605 IN 30/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Schier Technik GmbH Ingenieurleistungen, Hauptstraße 7, 83131 Nußdorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Schier Gabriele
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 6607
- Schuldnerin -

1. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 21.09.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Rosenheim erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 10.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Forderungsprüfung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Eröffnung des Verfahrens