Sicherungsmaßnahme
Schenk Energietechnik GmbH i.L.
Pulheim
Das Amtsgericht Köln hat zur Schenk Energietechnik GmbH i.L. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.04.2026, Aktenzeichen 70m IN 17/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70m IN 17/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 103927
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 17.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Björn-Till Till
- Branchenindikator
- Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70m IN 17/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 103927 eingetragenen Schenk Energietechnik GmbH i.L., Pestalozzistr. 14, 50171 Kerpen, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Stephan Schenk, Pestalozzistraße 14, 50171 Kerpen
Geschäftszweig: die Heizungs-, Sanitär-, Haus- und Gebäudetechnik sowie die regenerative Energietechnik.
ist am 17.04.2026, um 08:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Björn-Till Till, Bahnstr. 3, 50126 Bergheim bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70m IN 17/26
Amtsgericht Köln, 17.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 103927 eingetragenen Schenk Energietechnik GmbH i.L., Pestalozzistr. 14, 50171 Kerpen, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Stephan Schenk, Pestalozzistraße 14, 50171 Kerpen
Geschäftszweig: die Heizungs-, Sanitär-, Haus- und Gebäudetechnik sowie die regenerative Energietechnik.
ist am 17.04.2026, um 08:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Björn-Till Till, Bahnstr. 3, 50126 Bergheim bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70m IN 17/26
Amtsgericht Köln, 17.04.2026