Forderungsprüfung

Schätzle, Ansbert

Deilingen

Das Amtsgericht Rottweil hat zur Schätzle, Ansbert eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.08.2026, Aktenzeichen 2 IN 238/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Rottweil
Aktenzeichen
2 IN 238/25
Registerbezug
Stuttgart, HRA 732791
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
17.08.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

2 IN 238/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Ansbert Schätzle, geboren am 11.04.1965, Hölzlestraße 10, 78586 Deilingen
Inhaber der tessamino e.K., Lauterbachstraße 30, 78586 Deilingen, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 732791
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Edgar Dorn, Belchenstraße 5, 78628 Rottweil, Gz.: 20241954

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 14.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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