Forderungsprüfung
Schäfer GmbH Akustik + Deckensysteme Fachbetrieb
Allensbach
Das Amtsgericht Konstanz hat zur Schäfer GmbH Akustik + Deckensysteme Fachbetrieb eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.09.2026, Aktenzeichen K 40 IN 490/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Konstanz
- Aktenzeichen
- K 40 IN 490/24
- Registerbezug
- Freiburg im Breisgau, HRB 701115
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 28.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
K 40 IN 490/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schäfer GmbH Akustik + Deckensysteme Fachbetrieb, Öhmdwiesenweg 18, 78476 Allensbach, vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Schäfer
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 701115
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Richard Sommer, Banweg 17/1, 72131 Ofterdingen
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 28.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schäfer GmbH Akustik + Deckensysteme Fachbetrieb, Öhmdwiesenweg 18, 78476 Allensbach, vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Schäfer
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 701115
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Richard Sommer, Banweg 17/1, 72131 Ofterdingen
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 28.09.2026