Forderungsprüfung

Schacht Neun GmbH

Bochum

Das Amtsgericht Bochum hat zur Schacht Neun GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.06.2021, Aktenzeichen 80 IN 305/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 305/20
Registerbezug
Bochum, HRB HRB 13609
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
16.06.2021
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2011
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Erlebnisgastronomie.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 305/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 13609 eingetragenen
Schacht Neun GmbH, Ferdinandstraße 13, 44789 Bochum, gesetzlich vertreten durch
den Geschäftsführer Herrn Frank Bartram, Unterm Kolm 10, 44797 Bochum

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im
schriftlichen Verfahren geprüft, § 177 Abs. 1 InsO.

Geprüft werden sollen folgende Forderungen:

Rang 0 (§ 38 InsO):

Lfd. Nr. 12 bis lfd. Nr. 14.

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 23.08.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter die bzw. eine zu prüfende Forderung
bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die
Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit der/den zu prüfenden Forderung/en und die zugehörigen Urkunden
sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30,
niedergelegt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Str. 1, 44787 Bochum, einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.

Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Die Einlegung eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfes ist auch durch Übertragung
eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts
möglich, die über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach
erreichbar ist. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das
Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der
verantwortenden Person versehen sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf
der Internetseite www.justiz.nrw.de.

80 IN 305/20
Amtsgericht Bochum, 15.06.2021

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Schlusstermin
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Eröffnung des Verfahrens
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