Forderungsprüfung
SCB Production Germany UG (haftungsbeschränkt)
Lingen (Ems)
Das Amtsgericht Lingen (Ems) hat zur SCB Production Germany UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.04.2026, Aktenzeichen 18 IN 97/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Lingen (Ems)
- Aktenzeichen
- 18 IN 97/25
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 221028
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 13.04.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2024
- Stammkapital
- 1.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Herstellung von Feststoffakkus sowie die Erbringung von Anwendungsdienstleistungen.
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
18 IN 97/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SCB Production Germany UG (haftungsbeschränkt), Darmer Esch 60-62, 49811 Lingen (Ems) (AG Osnabrück, HRB 221028), vertr. d.: Philipp Erhard Hammans, als Vertreter d. SCB Production Germany UG, Am Wolfsberg 31, 47906 Kempen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 30.04.2026 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Leonhard Wehlage, Georgstraße 47a, 49809 Lingen (Ems), Tel.: 0591 90010000, Fax: 0591 90010001, E-Mail: Kontakt@wk-legal.de, Internet: www.wehlage-kollegen.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Lingen (Ems), 09.04.2026
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 30.04.2026 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Leonhard Wehlage, Georgstraße 47a, 49809 Lingen (Ems), Tel.: 0591 90010000, Fax: 0591 90010001, E-Mail: Kontakt@wk-legal.de, Internet: www.wehlage-kollegen.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Lingen (Ems), 09.04.2026