Sicherungsmaßnahme
ScaVio UG (haftungsbeschränkt)
Kirchlengern
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur ScaVio UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.11.2024, Aktenzeichen 43 IN 437/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 437/24
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRB 19166
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 28.11.2024
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Frank W. Stroot
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 437/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19166 eingetragenen ScaVio UG (haftungsbeschränkt), Weststraße 10, 32278 Kirchlengern, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Lampel, Im Obrock 75, 32278 Kirchlengern
ist am 28.11.2024, um 13:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank W. Stroot, Bachstraße 21, 32257 Bünde bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 437/24
Amtsgericht Bielefeld, 28.11.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19166 eingetragenen ScaVio UG (haftungsbeschränkt), Weststraße 10, 32278 Kirchlengern, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Lampel, Im Obrock 75, 32278 Kirchlengern
ist am 28.11.2024, um 13:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank W. Stroot, Bachstraße 21, 32257 Bünde bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 437/24
Amtsgericht Bielefeld, 28.11.2024