Insolvenzbekanntmachung
SCARSO Visuelle Realisationen oHG
Hilden
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur SCARSO Visuelle Realisationen oHG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.01.2019, Aktenzeichen 503 IN 128/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 503 IN 128/18
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRA HRA 11003
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 30.01.2019
- Rechtsform
- OHG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 128/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 11003
eingetragenen SCARSO Visuelle Realisationen oHG, Hans-Sachs-Str. 10, 40721
Hilden, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter
Herrn Frank Weniger, Bolthaus 14, 40723 Hilden und Herrn Michael Kux,
Schöppenberg 6a, 42349 Wuppertal
wird
über eine von dem Verwalter beabsichtigte (§§ 160, 161 InsO)
Unternehmensveräusserung und den Abschluss eines Vergleichs mit den persönlich
haftenden Gesellschaftern Kux und Weniger.
Termin bestimmt auf
Mittwoch, 27.02.2019, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 1.
Etage, Sitzungssaal 1.102.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3
InsO).
503 IN 128/18
Amtsgericht Düsseldorf, 29.01.2019
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 11003
eingetragenen SCARSO Visuelle Realisationen oHG, Hans-Sachs-Str. 10, 40721
Hilden, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter
Herrn Frank Weniger, Bolthaus 14, 40723 Hilden und Herrn Michael Kux,
Schöppenberg 6a, 42349 Wuppertal
wird
über eine von dem Verwalter beabsichtigte (§§ 160, 161 InsO)
Unternehmensveräusserung und den Abschluss eines Vergleichs mit den persönlich
haftenden Gesellschaftern Kux und Weniger.
Termin bestimmt auf
Mittwoch, 27.02.2019, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 1.
Etage, Sitzungssaal 1.102.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3
InsO).
503 IN 128/18
Amtsgericht Düsseldorf, 29.01.2019