Forderungsprüfung
SBL Bau GmbH
Augsburg
Das Amtsgericht Augsburg hat zur SBL Bau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.10.2026, Aktenzeichen 1 IN 159/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Augsburg
- Aktenzeichen
- 1 IN 159/23
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 29200
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 19.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1 IN 159/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SBL Bau GmbH, Brentanostr. 9, 86167 Augsburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Tserbe Sibel
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 29200
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Kautz Oliver, Perzheimstraße 24, 86150 Augsburg, Gz.: 293/23
1. Die Prüfung der bis 16.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 36,37 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 16.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SBL Bau GmbH, Brentanostr. 9, 86167 Augsburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Tserbe Sibel
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 29200
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Kautz Oliver, Perzheimstraße 24, 86150 Augsburg, Gz.: 293/23
1. Die Prüfung der bis 16.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 36,37 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 16.10.2026