Forderungsprüfung

SB-Logistik GmbH & Co. KG

Westerstede

Das Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) hat zur SB-Logistik GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.07.2023, Aktenzeichen 16 IN 28/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
16 IN 28/22
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 204219
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
17.07.2023
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

16 IN 28/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SB-Logistik GmbH & Co. KG, Kastanienstr. 45, 26655 Westerstede (AG Oldenburg, HRA 204219), vertr. d.: 1. Stöhr Brot Verwaltungs-GmbH (AG Oldenburg HRB 120757), Kastanienstr. 45, 26655 Westerstede, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Harm Bartels, Rienstr. 15, 26655 Westerstede, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt Tim Stoll, Wallstraße 11, 26122 Oldenburg. Tel. 04417793081 zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann als Insolvenzverwalter über das Vermögen Stöhr Brot Ammerländer Großbäckerei GmbH & Co. KG angemeldeten Forderung/en.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 11.07.2023

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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