Sicherungsmaßnahme

SB Fachmann Personalservice GmbH

Bielefeld

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur SB Fachmann Personalservice GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.08.2025, Aktenzeichen 43 IN 646/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 646/25
Registerbezug
Bielefeld, HRB 45323
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
22.08.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Steffen Koch
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Überlassung von Personal im Sinne der Gewerbeordnung und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, Personalberatung, Personalvermittlung, sonstige Dienstleistungen im Personalbereich; ferner Beteiligung an Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Unternehmensgegenstand.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 646/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 45323 eingetragenen SB Fachmann Personalservice GmbH, Kreuzstr. 15, 33602 Bielefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oktay Bilgin

ist am 21.08.2025, um 11:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch, Am Bach 18, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

43 IN 646/25
Amtsgericht Bielefeld, 21.08.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
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