Forderungsprüfung
SayKa GmbH
Heddesheim
Das Amtsgericht Mannheim hat zur SayKa GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.12.2025, Aktenzeichen 1 IN 1891/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mannheim
- Aktenzeichen
- 1 IN 1891/22
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 729568
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 22.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1 IN 1891/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SayKa GmbH, Edekastraße 6, 68542 Heddesheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Murat Karasu
Amtsgericht Mannheim Registergericht, HRB 729568
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 03.12.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 21-30 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.01.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 17.12.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SayKa GmbH, Edekastraße 6, 68542 Heddesheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Murat Karasu
Amtsgericht Mannheim Registergericht, HRB 729568
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 03.12.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 21-30 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.01.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 17.12.2025