Sicherungsmaßnahme
SAXA Bau GmbH
Gelsenkirchen
Das Amtsgericht Essen hat zur SAXA Bau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.12.2025, Aktenzeichen 162 IN 268/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 268/25
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 13763
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 04.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Udo Claes-Hellmich
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 268/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13763 eingetragenen SAXA Bau GmbH, vertr. d. d. Gf., Devensstr. 2, 45899 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Olena Kammann, Devensstr. 2, 45899 Gelsenkirchen
Geschäftszweig: Tiefbau, Trockenbau, Abbrucharbeiten, Baustellenreinigung, Estrichlegerei, Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale), Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk usw.
ist am 04.12.2025, um 14:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Udo Claes-Hellmich, Overwegstr. 47, 45879 Gelsenkirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
162 IN 268/25
Amtsgericht Essen, 04.12.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13763 eingetragenen SAXA Bau GmbH, vertr. d. d. Gf., Devensstr. 2, 45899 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Olena Kammann, Devensstr. 2, 45899 Gelsenkirchen
Geschäftszweig: Tiefbau, Trockenbau, Abbrucharbeiten, Baustellenreinigung, Estrichlegerei, Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale), Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk usw.
ist am 04.12.2025, um 14:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Udo Claes-Hellmich, Overwegstr. 47, 45879 Gelsenkirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
162 IN 268/25
Amtsgericht Essen, 04.12.2025