Insolvenzplan
Sauter Feinmechanik GmbH
Metzingen
Das Amtsgericht Tübingen hat zur Sauter Feinmechanik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen 25 IN 387/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Tübingen
- Aktenzeichen
- 25 IN 387/24
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 360353
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 13.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1978
- Stammkapital
- 300.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Maschinen und deren Komponenten. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen.
Veröffentlichungstext
25 IN 387/24
Amtsgericht Tübingen INSOLVENZGERICHT
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sauter Feinmechanik GmbH, Carl-Zeiss-Straße 7, 72555 Metzingen, vertreten durch den Geschäftsführer Felix Schöller
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 360353 - Schuldnerin
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Menold Bezler Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart, Gz.: 2763/2024
hat das Amtsgericht Tübingen am 13.10.2026 beschlossen:
Die Beteiligten werden darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Insolvenzplans ist nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat, § 253 Abs. 2 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung: Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
Grassinger
Richter am Amtsgericht
Amtsgericht Tübingen INSOLVENZGERICHT
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sauter Feinmechanik GmbH, Carl-Zeiss-Straße 7, 72555 Metzingen, vertreten durch den Geschäftsführer Felix Schöller
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 360353 - Schuldnerin
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Menold Bezler Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart, Gz.: 2763/2024
hat das Amtsgericht Tübingen am 13.10.2026 beschlossen:
Die Beteiligten werden darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Insolvenzplans ist nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat, § 253 Abs. 2 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung: Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
Grassinger
Richter am Amtsgericht