Sicherungsmaßnahme
SauerlandZaun GmbH
Meschede
Das Amtsgericht Arnsberg hat zur SauerlandZaun GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.03.2026, Aktenzeichen 52 IN 90/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Arnsberg
- Aktenzeichen
- 52 IN 90/26
- Registerbezug
- Arnsberg, HRB 14258
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 90/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 14258 eingetragenen SauerlandZaun GmbH, Im Schwarzen Bruch 56, 59872 Meschede, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Faruk Isik, Im Schwarzen Bruch 56, 59872 Meschede
Herr Rechtsanwalt Klaus F. Hessel, Samlandweg 7, 42799 Leichlingen,
Verfahrensbevollmächtigter
ist am 23.03.2026, um 13:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Jens Brömmelmeier, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
52 IN 90/26
Amtsgericht Arnsberg, 23.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 14258 eingetragenen SauerlandZaun GmbH, Im Schwarzen Bruch 56, 59872 Meschede, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Faruk Isik, Im Schwarzen Bruch 56, 59872 Meschede
Herr Rechtsanwalt Klaus F. Hessel, Samlandweg 7, 42799 Leichlingen,
Verfahrensbevollmächtigter
ist am 23.03.2026, um 13:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Jens Brömmelmeier, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
52 IN 90/26
Amtsgericht Arnsberg, 23.03.2026