Forderungsprüfung
Santos Werkzeugmaschinen UG (haftungsbeschränkt)
Hasloch
Das Amtsgericht Würzburg hat zur Santos Werkzeugmaschinen UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.09.2026, Aktenzeichen IN 465/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Würzburg
- Aktenzeichen
- IN 465/21
- Registerbezug
- Würzburg, HRB 14489
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 24.09.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
IN 465/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Santos Werkzeugmaschinen UG (haftungsbeschränkt), Wüstenrothweg 29, 97907 Hasloch, vertreten durch den Geschäftsführer Da Fonseca Santos Leandro Miguel, geb. Da Fonseca Santos
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 14489
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 07.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 15-17 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 23.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Santos Werkzeugmaschinen UG (haftungsbeschränkt), Wüstenrothweg 29, 97907 Hasloch, vertreten durch den Geschäftsführer Da Fonseca Santos Leandro Miguel, geb. Da Fonseca Santos
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 14489
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 07.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 15-17 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 23.09.2026