Vergütungsfestsetzung
SaNo Kfz Reifen Service GmbH
Bad Berneck
Das Amtsgericht Bayreuth hat zur SaNo Kfz Reifen Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.07.2026, Aktenzeichen IN 67/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 67/23
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 7557
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 31.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Automobil (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 67/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SaNo Kfz Reifen Service GmbH, Goetheweg 3, 95460 Bad Berneck, vertreten durch die Gesellschafter Barin Foad, Krä Beteiligungs GmbH und Sam Daniel
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 7557
- Schuldnerin -
In dem vorliegenden Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Beteiligten dieses Verfahren können binnen 2 Wochen nach Bewirkung der öffentlichen Bekanntmachung zu diesem Antrag Stellung nehmen.“
Die öffentliche Bekanntmachung im Internet „www.insolvenzbekanntmachungen.de“ gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 InsO. Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligte, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 31.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SaNo Kfz Reifen Service GmbH, Goetheweg 3, 95460 Bad Berneck, vertreten durch die Gesellschafter Barin Foad, Krä Beteiligungs GmbH und Sam Daniel
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 7557
- Schuldnerin -
In dem vorliegenden Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Beteiligten dieses Verfahren können binnen 2 Wochen nach Bewirkung der öffentlichen Bekanntmachung zu diesem Antrag Stellung nehmen.“
Die öffentliche Bekanntmachung im Internet „www.insolvenzbekanntmachungen.de“ gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 InsO. Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligte, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 31.07.2026