Insolvenzbekanntmachung

Sanitätsdienst Nord UG

Bremen

Das Amtsgericht Bremen hat zur Sanitätsdienst Nord UG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.09.2026, Aktenzeichen 520 IN 6/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
520 IN 6/25
Registerbezug
Bremen, HRB 30801 HB
Bundesland
Bremen
Veröffentlichung
24.09.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

520 IN 6/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanitätsdienst Nord UG (haftungsbeschränkt), Bernhardtring 9, 28777 Bremen (AG Bremen, HRB 30801 HB), vertr. d.: 1. Marion Yvonne Hoffmann, Tilsiter Weg 12, 28790 Schwanewede, (Geschäftsführerin), 2. Olivia Albrecht, Tilsiter Weg 12, 28790 Schwanewede, (Geschäftsführerin), wird der Beschluss vom 01.05.2025 wegen offenbarer Unrichtigkeit gem. §§ 4 InsO, 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass der Name der Schuldnerin nicht lautet: "Sanitätsdienst Nord UG",
sondern: "Sanitätsdienst Nord UG (haftungsbeschränkt)". Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) oder dem Landgericht Bremen, Domsheide 16, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133346098711-000000053)
) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen, 23.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme