Forderungsprüfung
SAMO UG (haftungsbeschränkt)
Northeim
Das Amtsgericht Göttingen hat zur SAMO UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.08.2026, Aktenzeichen 71 IN 44/25 NOM.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Göttingen
- Aktenzeichen
- 71 IN 44/25 NOM
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 206122
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 07.08.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
71 IN 44/25 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des SAMO UG (haftungsbeschränkt), Mittelweg 5, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 206122), vertr. d.: Jonny Moor, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 23.09.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 05.08.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 23.09.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 05.08.2026