Aufhebung des Verfahrens

sam Schulte GmbH + Comp.

Menden

Das Amtsgericht Arnsberg hat zur sam Schulte GmbH + Comp. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.08.2026, Aktenzeichen 21 IN 165/16.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
21 IN 165/16
Registerbezug
Arnsberg, HRB 4702
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
10.08.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Jan Janßen
Im Handelsregister seit
1978
Stammkapital
3.000.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Herstellung und Vertrieb von Maschinen und Apparaten aller Art.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 165/16

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 4702 eingetragenen sam Schulte GmbH + Comp., Horlecke 102, 58706 Menden, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 4853 eingetragene S.A.M. Schulte Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH., Horlecke 12, 58706 Menden, diese vertreten durch die die Geschäftsführerin Frau Simone Schulte, Galoppstraße 82, 44229 Dortmund

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Runkel, Schneider, Weber, Friedrich-Ebert-Straße 146, 42117 Wuppertal

Insolvenzverwalter: Dr. Jan Janßen, Kennedyplatz 2, 50679 Köln

wird heute, am 10.08.2026, um 11:38 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

21 IN 165/16
Amtsgericht Arnsberg, 10.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Aufhebung des Verfahrens
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