Forderungsprüfung
sam nok GmbH
Hannover
Das Amtsgericht Hannover hat zur sam nok GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.12.2020, Aktenzeichen 903 IN 658/19 - 2 -.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hannover
- Aktenzeichen
- 903 IN 658/19 - 2 -
- Registerbezug
- Hannover, HRB 200828
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 14.12.2020
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
903 IN 658/19 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der sam nok
GmbH, Vahrenwalder Straße 209a, 30165 Hannover (AG Hannover, HRB 200828),
vertr. d.: 1. Ulrich Johannes Volke, Hannover, (Geschäftsführer), 2. Holger
Lars Scheffler, Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im
schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.03.2021
bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine
Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 11.12.2020
GmbH, Vahrenwalder Straße 209a, 30165 Hannover (AG Hannover, HRB 200828),
vertr. d.: 1. Ulrich Johannes Volke, Hannover, (Geschäftsführer), 2. Holger
Lars Scheffler, Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im
schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.03.2021
bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine
Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 11.12.2020