Forderungsprüfung
Safetrans GmbH
Bad Oeynhausen
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Safetrans GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.11.2019, Aktenzeichen 43 IN 699/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 699/18
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRB HRB 14673
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 28.11.2019
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Transportdienstleistungen sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 699/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14673
eingetragenen Safetrans GmbH, Alter Rehmer Weg 104, 32547 Bad Oeynhausen,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Grzegorz Orzylowski,
Zabokliki ul. Zakladowa 3, POL-08-110 Siedlce
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 03.01.2020. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Bielefeld, Zimmer Nr. 4.120 niedergelegt.
43 IN 699/18
Amtsgericht Bielefeld, 28.11.2019
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14673
eingetragenen Safetrans GmbH, Alter Rehmer Weg 104, 32547 Bad Oeynhausen,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Grzegorz Orzylowski,
Zabokliki ul. Zakladowa 3, POL-08-110 Siedlce
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 03.01.2020. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Bielefeld, Zimmer Nr. 4.120 niedergelegt.
43 IN 699/18
Amtsgericht Bielefeld, 28.11.2019