Insolvenzbekanntmachung

SABEK gemeinnützige Gesellschaft mbH

Papenburg

Das Amtsgericht Meppen hat zur SABEK gemeinnützige Gesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.10.2025, Aktenzeichen 9 IN 86/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Meppen
Aktenzeichen
9 IN 86/21
Registerbezug
Osnabrück, HRB 201848
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
10.10.2025
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

9 IN 86/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SABEK gemeinnützige Gesellschaft mbH, Bethlehem rechts 51, 26871 Papenburg (AG Osnabrück, HRB 201848), vertr. d.: Holger Bartelds, Bethlehem rechts 48, 26871 Papenburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Auf Antrag wird eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren durchgeführt.

Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 30.10.2025.

Der Termin dient der Information der Gläubiger über die Verwertung der Insolvenzmasse, insbesondere hinsichtlich des Grundbesitzes eingetragen im Grundbuch von Papenburg Blatt 14837, möglicher Anfechtungsansprüche und einer möglichen Organhaftung.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Meppen, 09.10.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Forderungsprüfung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens