Aufhebung des Verfahrens
Saba Beratung UG (haftungsbeschränkt)
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur Saba Beratung UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.02.2026, Aktenzeichen 70j IN 102/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70j IN 102/24
- Registerbezug
- Köln, HRB 94299
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 09.02.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Thomas Ellrich
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Beratung von Personen im Umgang mit den Behörden, sowie Unterstützung der Verbraucher bei privaten Verwaltungsaufgaben, z. B. das Verfassen von Anträgen und Anfragen bei Behörden.
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 102/24
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB94299 eingetragenen Saba Beratung UG (haftungsbeschränkt), Barbarastr. 32c, 51147 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Omid Allahveran, Roonstr. 18, 50674 Köln
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Thomas Ellrich, Hohenzollernring 72, 50672 Köln
wird heute, am 09.02.2026, um 8:55 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
70j IN 102/24
Amtsgericht Köln, 09.02.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB94299 eingetragenen Saba Beratung UG (haftungsbeschränkt), Barbarastr. 32c, 51147 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Omid Allahveran, Roonstr. 18, 50674 Köln
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Thomas Ellrich, Hohenzollernring 72, 50672 Köln
wird heute, am 09.02.2026, um 8:55 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
70j IN 102/24
Amtsgericht Köln, 09.02.2026