Sicherungsmaßnahme

S & T Elektrotechnik GmbH vertr. d. d. GF Simon Saur u.a,.

Bad Homburg v. d.Höhe

Das Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe hat zur S & T Elektrotechnik GmbH vertr. d. d. GF Simon Saur u.a,. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.10.2024, Aktenzeichen 61 IN 100/24 De.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe
Aktenzeichen
61 IN 100/24 De
Registerbezug
Bad Homburg v.d. Höhe, HRB 14205
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
16.10.2024
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Christine Tryfon

Veröffentlichungstext

61 IN 100/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der S & T Elektrotechnik GmbH vertr. d. d. GF Simon Saur u.a,., Friedberger Str. 1, 61352 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14205), ist am 15.10.2024 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069-153408410, Fax: 069-153408419, E-Mail: info@tryfon-wiesbaden.com bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 15.10.2024

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme