Sicherungsmaßnahme

S+L Spedition Logistik Bohlens GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur S+L Spedition Logistik Bohlens GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.05.2026, Aktenzeichen 67h IN 365/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 365/25
Registerbezug
Hamburg, HRB 129948
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
27.05.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Arno Doebert
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 365/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 129948 eingetragenen S+L Spedition Logistik Bohlens GmbH, Alte Schleuse 18, 21107 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Volker Bohlens

Geschäftszweig: Spedition, Transporte, Lagerumschlag, Lagerund hiermit zusammenhängende Tätigkeiten

ist am 26.05.2026, um 13:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67h IN 365/25
Amtsgericht Hamburg, 26.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme