Sicherungsmaßnahme
S+H Bau UG (haftungsbeschränkt)
Herne
Das Amtsgericht Bochum hat zur S+H Bau UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.08.2023, Aktenzeichen 80 IN 413/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 413/23
- Registerbezug
- Bochum, HRB 16600
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.08.2023
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Thorsten Klepper
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 413/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 16600 eingetragenen S+H Bau UG (haftungsbeschränkt), Gelsenkircher Str. 49, 44649 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Harun Bulut, Mont-Cenis-Str. 4 , 44623 Herne
Geschäftszweig: Auführung von Wärmedämmarbeiten, Putzarbeiten, Arbeiten an Gebäudeaußenfassaden und Armierungsarbeiten
ist am 01.08.2023, um 16:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thorsten Klepper, Bochumer Str. 21, 44623 Herne bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 413/23
Amtsgericht Bochum, 01.08.2023
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 16600 eingetragenen S+H Bau UG (haftungsbeschränkt), Gelsenkircher Str. 49, 44649 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Harun Bulut, Mont-Cenis-Str. 4 , 44623 Herne
Geschäftszweig: Auführung von Wärmedämmarbeiten, Putzarbeiten, Arbeiten an Gebäudeaußenfassaden und Armierungsarbeiten
ist am 01.08.2023, um 16:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thorsten Klepper, Bochumer Str. 21, 44623 Herne bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 413/23
Amtsgericht Bochum, 01.08.2023