Forderungsprüfung
S E A Herrmann GmbH
Sassenberg
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur S E A Herrmann GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.12.2020, Aktenzeichen 70 IN 32/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 70 IN 32/19
- Registerbezug
- Münster (Westfalen), HRB HRB 14581
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 01.12.2020
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 32/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 14581 eingetragenen S E A
Herrmann GmbH, Tondorfstraße 26, 48336 Sassenberg, gesetzlich vertreten durch
den Geschäftsführer Herrn Christof Herrmann, Tondorfstraße 26, 48336 Sassenberg
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 26.02.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Münster, Zimmer Nr. 215 B niedergelegt.
70 IN 32/19
Amtsgericht Münster, 01.12.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 14581 eingetragenen S E A
Herrmann GmbH, Tondorfstraße 26, 48336 Sassenberg, gesetzlich vertreten durch
den Geschäftsführer Herrn Christof Herrmann, Tondorfstraße 26, 48336 Sassenberg
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 26.02.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Münster, Zimmer Nr. 215 B niedergelegt.
70 IN 32/19
Amtsgericht Münster, 01.12.2020