Sicherungsmaßnahme
S.C.O. Sicherheit Concept GmbH
Bergisch Gladbach
Das Amtsgericht Köln hat zur S.C.O. Sicherheit Concept GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.05.2021, Aktenzeichen 70i IN 5/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70i IN 5/21
- Registerbezug
- Köln, HRB HRB 96961
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 03.05.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Holger-René Bruckhoff
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70i IN 5/21
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 96961 eingetragenen
S.C.O. Sicherheit Concept GmbH, Friedrich-Offermann-Straße 20, 51429 Bergisch
Gladbach, gesetzlich vertreten durch Herrn Codrin-Alexander Parashivescu,
Friedrich-Offermann-Straße 20, 51429 Bergisch Gladbach
ist am 23.04.2021, um 17:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Holger-René Bruckhoff,
Theodor-Heuss-Ring 36, 50668 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70i IN 5/21
Amtsgericht Köln, 23.04.2021
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 96961 eingetragenen
S.C.O. Sicherheit Concept GmbH, Friedrich-Offermann-Straße 20, 51429 Bergisch
Gladbach, gesetzlich vertreten durch Herrn Codrin-Alexander Parashivescu,
Friedrich-Offermann-Straße 20, 51429 Bergisch Gladbach
ist am 23.04.2021, um 17:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Holger-René Bruckhoff,
Theodor-Heuss-Ring 36, 50668 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70i IN 5/21
Amtsgericht Köln, 23.04.2021