Sicherungsmaßnahme

S + Architekten und Ingenieure GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur S + Architekten und Ingenieure GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.04.2024, Aktenzeichen 67h IN 108/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 108/24
Registerbezug
Hamburg, HRB 179611
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
23.04.2024
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Finn Peters
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind die Generalplanung und Entwicklung von Immobilien und Grundstücken, der An- und Verkauf von Grundstücken zur Projektentwicklung, die Planung von Architektenleistungen für die Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI, die Planung von Gebäudetechnischen Anlagen für die Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI, die Baubetreuung einzelner Gewerke Bauleitung gemäß Landesbauordnung, die Ers …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 108/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 179611 eingetragenen S + Architekten und Ingenieure GmbH, Poststraße 14/16, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Schmid

Geschäftszweig: Generalplanung von Immobilien und Grundstücken etc.

ist am 23.04.2024, um 13:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Finn Peters, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67h IN 108/24
Amtsgericht Hamburg, 23.04.2024

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
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